JETZT NEU... der SEGWAY i2 SE

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Die Abbildung zeigt einen SEGWAY i2 ohne Starterkit für die Straßenzulassung in Deutschland.
Seit dem 25. Juli 2009 kann die Straßenversion des SEGWAY i2 (mit einer maximalen Gesamtbreite von 0,7 Metern) bundeseinheitlich zugelassen werden. Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom TÜV per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen. Verkehrsflächen für diese SEGWAYs sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege. Falls solche nicht vorhanden sind, so darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Fahrbahnen gefahren werden. Die Nutzung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nicht erlaubt.